
Kostenabschätzung für bedarfsgerechten Neubau des Tanzhauses
Für den Rückbau und bedarfsgerechten Neubau des Tanzhauses haben die vier Bauingenieure des Stadtrates den Kostenrahmen abgeschätzt.
Grundlage für die Abschätzung sind zum einen die Machbarkeitsstudie von Frau Dr. Bettina Kandler und Aussagen von Herrn Dipl. Ing. Gunther Wild aus der Plausibilisierungsstudie. Zum anderen wurde berücksichtigt, wie sich die Kosten reduzieren, wenn das Gebäude nur für die nötigen Nutzungen kleiner gebaut wird und wenn der Rückbau nur bis zur Decke der Tiefgarage als Grundlage für das neue Gebäude vorgenommen wird.
Der Kostenrahmen für den bedarfsgerechten Neubau ergibt sich damit auf 7,35 Mio. € – 10,59 Mio. €.
Die genauere Darstellung der Abschätzung kann in folgendem Dokument nachvollzogen werden:
