Abklärung Grobkosten
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2019 wurde der Beschluss gefasst, eine Voruntersuchung zur Ermittlung der Grobkosten für eine Generalsanierung zu veranlassen. Diese Untersuchung soll unabhängig von der endgültigen Nutzung als Grundlage für die Entscheidung über eine Sanierung oder einen Abriss erfolgen. Den Umfang dieser Voruntersuchung hat der Ausschuss in seiner darauffolgenden Sitzung noch dahingehend konkretisiert, dass zu untersuchen sind die Geb.udehülle beginnend bei der Tiefgarage bis zum Dach inklusive Fassade ohne Haustechnik inklusive aller statischen Bauteile unter Berücksichtigung bestehender Untersuchungen (letztendlich Zustandsermittlung desGanzen) plus falls Schäden vorhanden sind, die Sanierungskosten zum Status Quo.